Die Reise zu oder von einem SKJF erfolgt grundsätzlich mit dem öffentlichen Verkehr. Die angemeldeten Chöre werden von der SBB angeschrieben und aufgefordert, die gewünschten Reisezeiten zu melden. Die Gruppenreservationen erfolgen zentral durch die SBB. Es sind keine Reservationen am Bahnschalter nötig. Die Tickets werden den Chören vom OK zugestellt und sind im Teilnahmepreis enthalten. Falls ein Chor mit dem eigenen Bus anreist, müssen die Kosten dafür selbst übernommen werden. Wir bitten um frühzeitige Mitteilung an die Festivalleitung.
Die Singplausch-Chöre sind für ihre An- und Abreise organisatorisch und finanziell selbst verantwortlich.
Die Festivalbändel berechtigen zur Benützung der lokalen Transportmittel während des Festivals. Diese Armbänder werden den Chören im Voraus zugesandt.
Einzelne Besucher*innen sind gebeten, ebenfalls den ÖV zu benutzen; es gibt auf dem Festivalgelände nur eine beschränkte Anzahl Parkplätze. Diese sind signalisiert.
SKJF ist es ein grosses Anliegen, dass alle Festivalorte grundsätzlich barrierefrei zugänglich sind. Wenn sich in den Chören Personen mit Rollstühlen befinden, bitten wir, das in der Anmeldung mitzuteilen.
Das Festivalzentrum sind das Herz jedes SKJF. Hier finden die Events mit allen Teilnehmer*innen statt. Deshalb befinden sich hier auch der Sanitätsposten, der Infodesk und das Fundbüro.
Die Erste-Hilfe-Stelle der Samariter ist während allen Festival-Aktivitäten immer besetzt. Der Infodesk ist während Aktivitäten im Festivalzentrum besetzt, in dringenden Fällen aber auch immer über die Telefonnummer des Festivalbüros (siehe Kontakt) erreichbar. Das Fundbüro befindet sich beim Infodesk. Was bis eine Woche nach dem Festival nicht abgeholt wurde, wird gespendet.
Beim Festivalzentrum befindet sich auch eine Buvette, bei der hungrige und durstige Festivalteilnehmer*innen auf eigene Kosten einkehren dürfen.
Die Fluchtwege im Festivalzentrum sind gekennzeichnet und signalisiert.
Jedes SKJF hat seine eigenen Goodies. Jede*r Teilnehmer*in erhält eins; die Bestellung ist im Anmeldepreis inbegriffen. Goodies können für Besucher*innen in kleiner Stückzahl am Infodesk erworben werden.
Am SKJF gibt es eine Vielzahl von verschiedenen Konzerten.
Die wichtigsten sind die Festivalkonzerte, die an allen drei Tagen jeweils um 16.30 Uhr und um 20.00 Uhr im EZO Romanshorn stattfinden. Das Festivalkonzert I (am 14.05 um 16.30 Uhr) ist dabei das Eröffnungskonzert vom 10. SKJF.
Weitere Konzertformen sind das Singen auf Plätzen und Schiffen sowie eine bunte Reihe von Begegnungskonzerten, die in Romanshorn, Amriswil und ihrer Umgebung stattfinden.
Nur die Festivalkonzerte benötigen einen Eintritt, die Begegnungskonzerte sowie das Singen auf Plätzen finden nach dem Motto «Eintritt frei – Kollekte» statt.
Die Chorleitung ist verantwortlich für ihren Chor. Sie stellt sicher, dass der Chor sowohl beim Tagesprogramm als auch in der Nacht von Erwachsenen begleitet wird. SKJF übernimmt keinerlei Haftung.
Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer*innen. Die Festivalleitung behält sich vor, bei grobem Fehlverhalten einzuschreiten und/oder Personen vom Gelände zu verweisen.
Für die Veranstaltungen 16+ gilt der Geburtstag und nicht der Jahrgang. Die Kontrolle erfolgt über die Farbe der Bändel, diese dürfen nicht weitergegeben oder getauscht werden. Die Verantwortung dafür obliegt der Chorleitung. Für Alkoholkonsum am Festival gelten die üblichen Regeln und Gesetze der Schweiz.
Alle Teilnehmenden des SKJF erhalten im Vorfeld des Festivals ein Songbook. Das Songbook enthält Songs und Lieder für alle möglichen Chor-Besetzungen. Es wird während dem Festival immer mitgeführt, insbesondere bei den Open Singings.
Bei Begegnungskonzerten wird von den beteiligten Chören mindestens ein Lied gemeinsam aus dem Songbook gesungen. Die Chorleitenden sprechen sich rechtzeitig ab.
Die Teilnehmer*innen des Singplausches bekommen kein eigenes Songbook.
Um als Chor beim SKJF teilnehmen zu können, müssen mindestens zehn Sänger*innen im Alter zwischen zehn und 25 Jahren mitsingen. Zehn Prozent der Sänger*innen können über 25 Jahre alt sein, nicht aber über 30. Chöre nehmen grundsätzlich am gesamten Festival teil (inklusive Anreise am Donnerstag, Abreise am Sonntag). Ausnahmen müssen frühzeitig mit dem Festivalbüro besprochen werden. Das Festivalprogramm wird von der Musikkommission verantwortet und ist verbindlich. Die Chorleitenden sind für ihre Chöre verantwortlich. Versicherung ist Sache der Teilnehmenden.
Der Singplausch dauert nur einen Tag. Die teilnehmenden Sänger*innen sind im Primarschulalter.
Je nach Kapazität und Anmeldestand behält sich die Festivalleitung vor, eine Warteliste zu erstellen. Massgebend ist der Eingang der Anmeldungen.
Besitzer*innen einer Kultur-Legi der Caritas Schweiz wird eine Reduktion von 50% der Teilnahmegebühren gewährt.
Grundsätzlich sind alle Konzerte frei zugänglich; SKJF freut sich aber über eine Beteiligung an der Kollekte. Davon ausgenommen sind die Festivalkonzerte im EZO, diese benötigen einen Festivalpass, einen Tagespass oder einen Einzeleintritt. Festival- und Tagespässe können via Eventfrog gebucht werden, Einzeleintritte können am Tag selbst bei der Tageskasse bezogen werden. Für KulturLegi-Besitzer*innen, AHV/IV-Bezüger*innen, Jugendliche und Studierende gibt es einen Rabatt. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind auch die Festivalkonzerte kostenlos.
Wir bieten keine Reservationen an. Tickets, welche über Eventfrog gekauft werden, können mit einer Versicherung abgeschlossen werden und sind dann via Eventfrog versichert für die Rückerstattung im Krankheitsfall. Andere Tickets können nicht zurückerstattet werden.
Die Eventfrog-Tickets müssen am Festivaltag am Infostand vor dem EZO in einen Festivalbändel umgewandelt werden.
Für Fragen zum Ticketing stehen wir Ihnen unter ticketing@skjf26.ch während dem ganzen Festival zur Verfügung.
Die Unterkunft wird den Chören zugewiesen. Sie schlafen in Turnhallen am Festivalort und in der Umgebung. Die Sänger*innen bringen ihre eigenen Schlafsäcke und Matten selbst mit. Pro Chor muss mindestens eine erwachsene Person mit in der Turnhalle übernachten. Die Unterkünfte werden zusätzlich vom regionalen Zivilschutz begleitet und bewacht. Sie sind tagsüber geschlossen. Für Ausnahmefälle bitte das Festivalbüro kontaktieren.
Die Verpflegung am Festival ist grundsätzlich vegetarisch. Allergien und vegane Präferenzen werden bei der Anmeldung angegeben und können bis im März vor dem Festival gemeldet werden. Für Allergiker*innen wird ein spezieller Kühlschrank zur Verfügung gestellt.
Die Verpflegungszeitpunkte und -Orte sind verbindlich und werden den Chören rechtzeitig mitgeteilt.
Der Zutritt zum Festivalzentrum, zur Verpflegung und zur Unterkunft ist nur mit Eintritt und/oder Festivalbändel möglich. Der Zutritt wird kontrolliert.
Die Party und die Ateliers sind nicht öffentlich und nur für die Festivalteilnehmer*innen. Für die Party gibt es eine Alterskontrolle.